Hauptübersicht der Führerschein Klassen

Führerschein Klasse BF17 (Führerschein mit 17)

Beinhaltet M,S,L
Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleitetes Fahren«: Ganz Deutschland macht mit, seit dem 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Modellversuch zum Dauerrecht. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein eingetragener erfahrener Begleiter mitfahren. Führerschein Klasse M (Roller), S (Quad) und L (Landwirtschaftliche Fahrzeuge) dürfen gleich nach Aushändigung der Fahrerlaubnis ohne Begleitung geführt werden.
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Führerschein Klasse B

Beinhaltet M,S,L
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
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Führerschein Klasse B Automatik

Hier gilt exakt das Gleiche, was bei dem Standardführerschein B geschrieben steht. Gleiche Fahrzeuggröße, gleiche Anhängelasten. Mit einer einzigen Ausnahme:

Es muß sich immer um ein Automatik-Fahrzeug handeln, was hier gefahren werden darf.
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Führerschein Klasse BE

nur mit Klasse B
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen, das heißt, man kann jeden Anhnger mitführen den das Zugfahrzeug ziehen darf ,zum Beispiel Pferdeanhänger auch mit zwei Pferden oder große Wohnanhänger.  
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Führerschein Klasse A1

Beinhaltet M
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Führerschein Klasse A beschränkt

Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
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Führerschein Klasse A unbeschränkt

Beinhaltet A1,M
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
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Führerschein Klasse M

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Führerschein Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)

Dies ist eigentlich kein echter Führerschein. Man darf max. 25 km/h schnell fahren und der Roller darf nicht mehr als 50ccm Hubraum haben.
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