Führerschein Klasse A beschränkt

Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Weitere Infos

Infos:

  • Du kannst Dich ab 17 1/2 Jahren bei uns anmelden
  • Du mußt 16x zum theoretischen Unterricht
    12x Grundwissen - Allgemein - 4xdie Woche, Mo-Do.
     4x Klassenspezifisch (A beschränkt) - Technik - (wird complett an einem Samstag unterrichtet)
  • Du kannst frühestens 3 Monate vor Deinem 18. Geburtstag die Theorieprüfung machen
  • Nach ein paar Theoriestunden darfst Du auch anfangen zu fahren
  • Du mußt 12 Sonderfahrstunden fahren
    -5x Landstraße
    -4x Autobahn
    -3x Nachtfahrten
  • Die Anzahl der normalen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben
  • Du kannst frühestens 1 Monat vor Deinem 18. Geburtstag die praktische Prüfung machen
  • Deinen Führerschein bekommst Du aber erst zu Deinem 18. Geburtstag
  • Jetzt darfst Du Krafträder bis 25 kW / 34 PS fahren und nach 2 Jahren alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Preise auf Anfrage