Führerschein Klasse BF17 - Führerschein mit 17 Jahren
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Beinhaltet M,S,L Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleitetes Fahren«: Ganz Deutschland macht mit, seit dem 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Modellversuch zum Dauerrecht. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein eingetragener erfahrener Begleiter mitfahren. Führerschein Klasse M (Roller), S (Quad) und L (Landwirtschaftliche Fahrzeuge) dürfen gleich nach Aushändigung der Fahrerlaubnis ohne Begleitung geführt werden. |
Infos:
- Du kannst Dich ab 16 1/2 Jahren bei uns anmelden
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Du mußt 14x zum theoretischen Unterricht
12x Grundwissen - Allgemein -
2x Klassenspezifisch (B) - Technik. - Du kannst frühestens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag die Theorieprüfung machen
- Nach ein paar Theoriestunden darfst Du auch anfangen zu fahren
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Du mußt 12 Sonderfahrstunden fahren
-5x Landstraße
-4x Autobahn
-3x Nachtfahrten - Die Anzahl der normalen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben
- Du kannst frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag die praktische Prüfung machen
- Deinen Führerschein bekommst Du aber erst zu Deinem 17. Geburtstag
- Jetzt darfst Du Kleinkrafträder und Roller bis 50 ccm und 45 km/h fahren
Preise auf Anfrage


