Führerschein Klasse M

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) .
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Infos:

  • Du kannst Dich ab 15 1/2 Jahren bei uns anmelden
  • Du mußt 14x zum theoretischen Unterricht
    12x Grundwissen - Allgemein -
     2x Klassenspezifisch (M) - Technik - (wird an einem Samstag unterrichtet)
  • Du kannst frühestens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag die Theorieprüfung machen
  • Nach ein paar Theoriestunden darfst Du auch anfangen zu fahren
  • Du mußt nur normale Fahrstunden, keine Sonderfahrten machen
  • Die Anzahl der normalen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben
  • Du kannst frühestens 1 Monat vor Deinem 16. Geburtstag die praktische Prüfung machen
  • Deinen Führerschein bekommst Du aber erst zu Deinem 16. Geburtstag
  • Jetzt darfst Du Kleinkrafträder und Roller bis 50 ccm und 45 km/h fahren

Preise auf Anfrage