Führerschein Klasse M
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Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) . Ausnahmen der Klasse M: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
Infos:
- Du kannst Dich ab 15 1/2 Jahren bei uns anmelden
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Du mußt 14x zum theoretischen Unterricht
12x Grundwissen - Allgemein -
2x Klassenspezifisch (M) - Technik - (wird an einem Samstag unterrichtet) - Du kannst frühestens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag die Theorieprüfung machen
- Nach ein paar Theoriestunden darfst Du auch anfangen zu fahren
- Du mußt nur normale Fahrstunden, keine Sonderfahrten machen
- Die Anzahl der normalen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben
- Du kannst frühestens 1 Monat vor Deinem 16. Geburtstag die praktische Prüfung machen
- Deinen Führerschein bekommst Du aber erst zu Deinem 16. Geburtstag
- Jetzt darfst Du Kleinkrafträder und Roller bis 50 ccm und 45 km/h fahren
Preise auf Anfrage


